Antragsverfahren

1. Anträge auf Fördermaßnahmen können gestellt werden von:
  • Einzelpersonen
  • Einzelpersonen als beauftragte Sprecher von Wissenschaftlichen Institutionen
  • Einzelpersonen als beauftragte Sprecher von Osteopathie-Verbänden
  • Antragsformulare sind beim Förderverein anzufordern.
2. Der Vorstand bestimmt mindestens drei Mitglieder des wissenschaftlichen Kuratoriums, die eine Bewertung des eingereichten Antrages abgeben.

Die Zusammensetzung soll so getroffen werden, dass je eine Person folgender Fachkompetenzen vertreten ist:

  • osteopathische Fachkompetenz
  • methodische Fachkompetenz
  • medizinisch / fachärztliche Kompetenz

Bei speziellen Themen können weitere Fachkompetenzen (z.B. Personen aus dem internationalem „Advisory Board“) hinzugezogen werden.

Bei der Bewertung werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
  • Die wissenschaftliche Qualität des Forschungskonzepts
  • Umsetzung des Vorhabens / Machbarkeit
  • Relevanz und Verwertungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse
3. Das Kuratorium hat folgende Bewertungsmöglichkeiten:
  • Annahme des Antrages
  • Prinzipielle Bereitschaft zur Annahme, wenn die gewünschten Korrekturen umgesetzt werden.
  • Ablehnung des Antrages (kurze Begründung)
4. Die Mitglieder des Kuratoriums („Advisory Board“) erklären sich bereit, mindestens 1x/ Jahr einen Antrag zu bewerten.
5. Der zeitliche Rahmen zur Entscheidung über einen Antrag sollte 3 Monate nicht überschreiten.
6. Die endgültige Entscheidung über die Annahme eines Antrags liegt beim Vorstand des Fördervereins.